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MTT UVG - neue Regeln ab Juli 2025

Seit 1. Juli 2025 gilt ein neuer Tarifvertrag für die Physiotherapie im Bereich UV/MV/IV. Was sich bei der Medizinischen Trainingstherapie (MTT) ändert — und was das für deine Behandlung in der Halle 41 bedeutet.

Roman bader 2. Juli 2025 2 Min. Lesezeit
MTT UVG - neue Regeln ab Juli 2025

Seit dem 1. Juli 2025 gilt in der Schweiz ein neuer Tarifvertrag für physiotherapeutische Leistungen im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung (UV/MV/IV) — die erste grosse Revision seit über 25 Jahren. Für die Medizinische Trainingstherapie (MTT) bringt das klare neue Spielregeln. Wir erklären dir, was sich ändert und was das für deine Behandlung in der Halle 41 bedeutet.

01Was ist MTT — und was ändert sich?

Die Medizinische Trainingstherapie (MTT) ist aktive Physiotherapie an Geräten: gezieltes, ärztlich verordnetes Training, um nach einer Verletzung oder Operation wieder Kraft, Beweglichkeit und Belastbarkeit aufzubauen. Anders als freies Training ist die MTT eine therapeutische Leistung — und damit über die Versicherung abrechenbar.

Für die Abrechnung im UV/MV/IV-Bereich galt bisher eine Tarifstruktur aus dem Jahr 1997. Per 1. Juli 2025 haben sich die Tarifpartner nach langen Verhandlungen auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Er regelt die MTT deutlich klarer — von der Einführung über die Reevaluation bis zu den selbstständigen Trainingseinheiten — und rechnet grösstenteils in 5-Minuten-Zeiteinheiten ab.

02Die wichtigsten neuen Regeln für die MTT

Diese Vorgaben gelten seit dem 1. Juli 2025 für die MTT im Bereich UV/MV/IV:

  • Max. 36 Trainingseinheiten pro ärztlicher Verordnung.
  • Davon max. 6 Einheiten in 1:1-Betreuung mit der Therapeutin oder dem Therapeuten — der Rest als selbstständiges Training.
  • Einführung und Reevaluation: max. 6 Mal pro Verordnung und höchstens 45 Minuten pro Tag.
  • Die MTT beginnt mit einer Einführung ins Gerätetraining und ist spätestens drei Monate danach abgeschlossen.
  • Für UV/MV/IV ist neu zwingend das neue Verordnungsformular zu verwenden.

Wichtig: Diese Regeln betreffen die Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung (UV/MV/IV) — nicht die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG), für die eigene Bestimmungen gelten.

03Was das für dich als Patient:in bedeutet

Für dich bleibt der Ablauf unkompliziert — gut zu wissen ist aber:

  • Du brauchst eine ärztliche Verordnung; starte die Behandlung am besten zeitnah, damit die Verordnung ihre Gültigkeit behält.
  • Plane deine MTT so, dass sie innerhalb von drei Monaten nach der Einführung abgeschlossen ist.
  • Die Anzahl Einheiten ist begrenzt — wir setzen sie gezielt ein und zeigen dir das selbstständige Training, damit du auch danach dranbleibst.
  • Die genaue Abrechnung klären wir individuell mit dir und deiner Versicherung.

04Deine Vorteile in der Halle 41

In der Halle 41 machst du deine MTT dort, wo du auch trainierst: Über 20 BSc/MSc-Therapeut:innen begleiten dich, und nach der Behandlung gehst du direkt auf die Trainingsfläche — kurze Wege, gleiches Team, schnellere Rückkehr in deinen Sport. Dazu legen wir bei der MTT noch zwei Extras drauf:

  • Ein Monat geschenkt: Der Tarif sieht für die MTT drei Monate vor — bei uns hast du vier Monate Zeit. Den zusätzlichen Monat schenkt dir die Halle 41.
  • Unbegrenzt trainieren: Verrechnet werden höchstens die verordneten Einheiten pro Woche. Darüber hinaus darfst du während deiner MTT-Zeit so oft kommen, wie du willst — Training, Ausdauer, Sauna und Dampfbad inklusive.

Mehr zu unserer Sportphysiotherapie erfährst du auf der Angebotsseite. Behandelt wirst du an beiden Standorten — in Zürich West und Kloten.

Roman bader
Halle 41

Teil des Halle-41-Teams — schreibt im Journal über Training, Gesundheit und Bewegung.